| A) Kundennummer |
„Kundennummer“ – „Rechnungseinheit“ Mit Ihrer Kundennummer bzw. Rechnungseinheit finden wir bei Rückfragen sehr schnell Ihre Kundendaten.
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| B) Rechnungsnummer |
| Die Rechnungsnummer ist eine eindeutige Zahlen-/Buchstabenkombination, unter der wir Ihre Rechnung finden. |
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| C) Verbrauchsstelle |
| Hier steht, die Verbrauchsstelle, die abgerechnet wird. |
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| D) Abschlagsbetrag |
| Hier werden Ihnen alle Abschlagsbeträge gutgeschrieben, die wir in der Abrechnungsperiode bis zum Zeitpunkt der Rechnungserstellung gefordert haben. |
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| E) Rechnungsbetrag |
| Der Rechnungsbetrag für Lieferungen abzüglich geforderter Abschlagsbeträge und eventuell bestehender Guthaben oder Forderungen ergibt den Rechnungsendbetrag. Ist dieser negativ, haben Sie ein Guthaben, bei einem positiven Betrag ergibt sich eine Forderung. |
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| F) Tarif |
| Hier steht der aktuelle Tarif. Sollten Sie während des Abrechnungsjahres den Tarif gewechselt haben, so finden Sie die Tarifzuordnung für den jeweiligen Abrechnungszeitraum auf den Erläuterungsseiten zur Rechnung. |
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| G) Abschlagszahlungen |
Die monatlichen Abschlagszahlungen werden auf Basis des letzten Jahresverbrauches und den aktuellen Preisen für das zukünftige Abrechnungsjahr festgelegt. Die Unterteilung des Abschlages in die Versorgungsart „Strom“ und „Strom Netz“ hat für Sie nur informatorischen Charakter. Hintergrund: Stromlieferanten sind seit dem 15.12.2005 gesetzlich verpflichtet, den Netzentgeltanteil auf der Rechnung auszuweisen. Zu zahlen ist stets der ausgewiesene Gesamtbetrag (brutto).
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| H) Fälligkeit |
| Zu diesen Terminen wird der Abschlagsbetrag fällig. Es sind insgesamt 11 Abschlagsbeträge im Abrechnungsjahr zu begleichen. |
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| I) Meteringcode |
| Der Meteringcode ist ein eindeutiges Identifikationskennzeichen der Zählstelle. Jede Zählstelle in Deutschland hat ihren eigenen Meteringcode. |
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| J) Zählernummer |
| Ihre Zählernummer finden Sie auf Ihrem Zähler. |
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| K) Zählerstände |
| Hier stehen die Zählerstände zur Abgrenzung der einzelnen Abrechnungsperioden, die durch eine Preisänderung oder durch einen Tarif- oder Zählerwechsel entstehen. Entweder wurde dieser Zählerstand abgelesen (vom Kunden oder von uns selbst) oder maschinell durch Hochrechnung ermittelt. Auf welchem Wege die Zählerstandsermittlung erfolgte, finden Sie auf der rechten Seite unter „Ablesekennzeichen“. Die Differenz zwischen den Zählerständen multipliziert mit dem Zählerfaktor ergibt den Stromverbrauch in Kilowattstunden je Abrechnungsperiode. Der gesamte Abrechnungszeitraum kann aus mehreren Abrechnungsperioden bestehen. |
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| L) Gesamtverbrauch |
| Der Gesamtverbrauch der aktuellen Abrechnung ermittelt sich aus der Summe der in den einzelnen Abrechnungsperioden berechneten Verbräuche. Soweit vorhanden wird hier ebenfalls der Verbrauch der letzten Abrechnung für Vergleichszwecke dargestellt. |
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| M) Abrechnungsperiode |
| Die Abrechnung gliedert sich in einzelne Abrechnungsperioden, für die im oberen Teil der Rechnung die Verbräuche abgegrenzt wurden. Unter Hinzunahme des in dieser Abrechnungsperiode aktuellen Tarifes kann die in diesem Zeitraum gelieferte Strommenge abgerechnet werden. |
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| N) Arbeitspreis |
| Der Arbeitspreis gibt an, wieviel Cent eine Kilowattstunde in dem von Ihnen gewählten Tarif kostet. In den Sondertarifen werden die gesetzlich bedingten Strombestandteile, wie zum Beispiel: Stromsteuer, Umlage aus dem Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG-Umlage) oder Umlage aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG-Umlage) aus Gründen der Transparenz separat ausgewiesen und sind demzufolge nicht enthalten. Die Arbeitspreise des Grundversorgungstraifs (Allgemeiner Tarif) beinhalten die EEG- und KWKG-Umlage. |
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| O) Sondertarife |
| Diese Strompreisbestandteile sind gesetzlich bedingt und werden aus Gründen der Transparenz in den Sondertarifen separat aufgeführt. Die Stromsteuer wird direkt an den Staat abgeführt, die EEG- und KWKG-Umlage dienen jeweils der gesetzlichen Förderung der umweltfreundlichen Energieerzeugung aus Erneuerbare Energien bzw. Kraft-Wärme-Kopplung. |
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| P) Grundpreis |
| Der Grundpreis dient zur teilweisen Deckung der Fixkosten, die bei der Stromlieferung entstehen. Der Grundpreis wird taggenau berechnet. |
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| Q) Gesamtrechnungsbetrag |
| Die Summe aus den einzelnen Nettobeträgen und der darauf berechneten Umsatzsteuer ergibt den Gesamtrechnungsbetrag für diese Abrechnung. |
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| R) Energieträgermix |
| Gemäß Energiewirtschaftsgesetz ist jeder Stromlieferant verpflichtet, seinen Energieträgermix (Herkunft des an unsere Kunden verkauften Stromes) auf der Rechnung gegenüber Letztverbrauchern auszuweisen und den Vergleich zum Bundesdurchschnitt herzustellen. |
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| S) Nutzungsentgelte |
| Seit dem 15.12.2005 muss jeder Lieferant auf den Rechnungen den Anteil der Netznutzungsentgelte an den gesamten Stromkosten separat ausweisen. Diesen Anteil muss der Lieferant an den jeweils zuständigen Netzbetreiber für die Nutzung des Stromverteilungs- und Übertragungsnetzes abführen. |
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