|  | | Hausanschlusskosten | Baukostenzuschuss (zu § 9 AVBFernwärmeV)
1. Für den Anschluss einer Anlage an das Versorgungsnetz der Stadtwerke ist vom Anschlussnehmer ein Baukostenzuschuss zu zahlen.
2. Der Baukostenzuschuss beträgt:
für die erste Wohneinheit 305,00 EUR (netto) 353,80 EUR (brutto) für jede weitere Wohneinheit 75,00 EUR (netto) 87,00 EUR (brutto) bei gewerblichen Einrichtungen wird mindestens eine Wohneinheit angesetzt und jedes weitere kW Geräteleitung über 15 kW mit einem Aufschlag je kW von 10,00 EUR (netto) 11,60 EUR (brutto) berechnet. Ein evt. Gleichzeitigkeitsfaktor im Gerätebetrieb wird berücksichtigt.
3. Sollte eine Anlage mit dem nach Ziffer 1.2 errechneten Baukostenzuschuss nicht wirtschaftlich versorgt werden können, so sind die Stadtwerke berechtigt, einen höheren Baukostenzuschuss zu verlangen, mit dem die Wirtschaftlichkeit der Versorgung sichergestellt ist. Die Höhe des Baukostenzuschusses wird dann auf der Grundlage des § 9(1) und (2) AVBFernwärmeV ermittelt.
4. Für Anlagen, deren Belieferung eine besondere Versorgungsleitung oder -verstärkung erforderlich machen, bedarf es schriftlicher Vereinbarungen, welche die Wirtschaftlichkeit der Versorgung sicherstellen müssen. Hierfür ist ein Baukostenzuschuss in Höhe bis zu 70% der den Stadtwerken entsprechenden Aufwendungen zu leisten, zu denen auch die allgemeinen Geschäftskosten gehören.
Hausanschlusskosten (zu § 10 AVBFernwärme V)
1. Die Kosten für die Erstellung des Hausanschlusses trägt der Anschlussnehmer. Der Anschlussnehmer hat die baulichen Voraussetzungen für die Errichtung des Hausanschlusses auf seinem Grundstück zu schaffen (siehe TAB).
2. Die Kosten für einen Hausanschluss bis 250 kW betragen 970,00EUR (netto) 1.125,00 EUR (brutto).
3. Bei Hausanschlüssen über 250 kW betragen die Hausanschlusskosten 2.555,00 EUR (netto) 2.963,80 EUR(brutto)
4. Bei Veränderungen bzw. Verstärkungen des Hausanschlusses, die auf Veranlassung des Anschlussnehmers erfolgen, werden dem Anschlussnehmer die entstandenen Aufwendungen, einschließlich allgemeiner Geschäftskosten, berechnet. | Ergänzende Bestimmung zur AVB Fernwärme (pdf) |
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| Abteilungsleiter Wärmeversorgung |  | 03491/470-170 |  |
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| Abrechnung Hausanschlüsse |  | 03491/470-143 |  |
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