|  | | Fernwärmeversorgung | Die SLW versorgen ca. 9.000 Wohnungen, Betriebe, Schulen, Kindergärten und Kranken- häuser mit Wärme, die in zwei Blockheizkraft- werken und 48 Gaskesselanlagen erzeugt wird. Ca. 20 % des gesamten Wärmeaufkommens wird durch den Bezug und die Vermarktung industrieller Abwärme gedeckt.
Im BHKW Berliner Straße sind vier Gasmotoren mit einer Leistung von je 1.556 kWel und 1.987 kWth installiert, die fast die Hälfte des Wärmebedarfes und etwa ein Viertel des Strombedarfes für die Stadt Wittenberg erzeugen.
Für eine zuverlässige Wärmeversorgung sorgen drei bivalent befeuerbare Kessel mit einer Leistung von 23.400 kW.
Der Versorgung des Stadtteils Wittenberg/West dient ein BHKW mit drei Gasmotoren und zwei bivalent befeuerbaren Heizkesseln. Die Gasmotoren haben eine Leistung von je 372 KW thermisch und 237 kW elektrisch. Die Spitzenkessel werden mit einer Gesamtleistung von 4,6 MW betrieben.
Von einem chemischen Großbetrieb wird Abwärme in Form von Dampf bezogen, das in Wärmeübertragungsstationen zu Heizwasser umgeformt wird. Haushalts- und Gewerbekunden in den Stadtteilen Piesteritz und Apollensdorf werden so mit umweltfreundlich erzeugter Wärme beliefert.
Für Kunden, die nicht an eines der Fernwärmenetze angeschlossen werden können, bieten die Stadtwerke ihren Nahwärmeservice, ein klassisches Anlagencontracting, an.
Derzeit werden 48 Gaskesselanlagen im Bereich von 35 bis 4.900 kW, mit einer Gesamtleistung von 11,2 MW betrieben.
Die Erzeugungsanlagen und Umformerstationen werden von der zentralen Leitwarte gesteuert bzw. überwacht. 60 % der Fernwärmetrassen wurden durch Kunststoffmantelrohr ersetzt, welches permanent auf Feuchteschäden überwacht wird. Das Fernwärmenetz hat eine Länge von 28 km und hat Nennweiten von DN 25 bis DN 400.
Die maximale Vorlauftemperatur beträgt 110°C. In den Hausanschlussstationen werden die Netzparameter auf die in Hausanlagen gebräuchlichen Vorlauftemperaturen herabgesetzt.
Die Stadtwerke verwenden ausschließlich indirekte Hausanschlussstationen, bei denen durch einen Wärmetauscher eine körperliche Trennung von Fernwärmenetz und Hausanlage gegeben ist. Der Wärmebedarf der Hausanlage wird automatisch in Abhängigkeit von der Außentemperatur geregelt.
Für unsere Kunden sind wir 24 Stunden im BHKW Berliner Straße unter 03491/470-100 erreichbar.
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| | Hausanschlusskosten | Baukostenzuschuss (zu § 9 AVBFernwärmeV)
1. Für den Anschluss einer Anlage an das Versorgungsnetz der Stadtwerke ist vom Anschlussnehmer ein Baukostenzuschuss zu zahlen.
2. Der Baukostenzuschuss beträgt:
für die erste Wohneinheit 305,00 EUR (netto) 353,80 EUR (brutto) für jede weitere Wohneinheit 75,00 EUR (netto) 87,00 EUR (brutto) bei gewerblichen Einrichtungen wird mindestens eine Wohneinheit angesetzt und jedes weitere kW Geräteleitung über 15 kW mit einem Aufschlag je kW von 10,00 EUR (netto) 11,60 EUR (brutto) berechnet. Ein evt. Gleichzeitigkeitsfaktor im Gerätebetrieb wird berücksichtigt.
3. Sollte eine Anlage mit dem nach Ziffer 1.2 errechneten Baukostenzuschuss nicht wirtschaftlich versorgt werden können, so sind die Stadtwerke berechtigt, einen höheren Baukostenzuschuss zu verlangen, mit dem die Wirtschaftlichkeit der Versorgung sichergestellt ist. Die Höhe des Baukostenzuschusses wird dann auf der Grundlage des § 9(1) und (2) AVBFernwärmeV ermittelt.
4. Für Anlagen, deren Belieferung eine besondere Versorgungsleitung oder -verstärkung erforderlich machen, bedarf es schriftlicher Vereinbarungen, welche die Wirtschaftlichkeit der Versorgung sicherstellen müssen. Hierfür ist ein Baukostenzuschuss in Höhe bis zu 70% der den Stadtwerken entsprechenden Aufwendungen zu leisten, zu denen auch die allgemeinen Geschäftskosten gehören.
Hausanschlusskosten (zu § 10 AVBFernwärme V)
1. Die Kosten für die Erstellung des Hausanschlusses trägt der Anschlussnehmer. Der Anschlussnehmer hat die baulichen Voraussetzungen für die Errichtung des Hausanschlusses auf seinem Grundstück zu schaffen (siehe TAB).
2. Die Kosten für einen Hausanschluss bis 250 kW betragen 970,00EUR (netto) 1.125,00 EUR (brutto).
3. Bei Hausanschlüssen über 250 kW betragen die Hausanschlusskosten 2.555,00 EUR (netto) 2.963,80 EUR(brutto)
4. Bei Veränderungen bzw. Verstärkungen des Hausanschlusses, die auf Veranlassung des Anschlussnehmers erfolgen, werden dem Anschlussnehmer die entstandenen Aufwendungen, einschließlich allgemeiner Geschäftskosten, berechnet. | Ergänzende Bestimmung zur AVB Fernwärme (pdf) |
| | Hier können Sie den Allgemeinen Tarif für die Versorgung mit Wärme finden...
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| Abteilungsleiter Wärmeversorgung |  | 03491/470-170 |  |
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| Abrechnung Hausanschlüsse |  | 03491/470-143 |  |
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